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Therapeutische Leistungen

Schnuppereinheit:
20-30 Min. Preis im Vorgespräch enthalten

Einzeleinheit:
30 Min. 30 Euro
60 Min. 40 Euro
90 Min. 50 Euro

Vor Beginn der Reittherapie findet immer ein Vorgespräch mit einer Schnuppereinheit (einmalig 30 Euro) statt. Ziel ist ein erstes Kennenlernen und es werden alle wichtigen Grundlagen zur Therapie besprochen. Die Kosten für die Reittherapie sind grundsätzlich vom Klienten selbst zu tragen.

In Sonderfällen kann die Reittherapie auch von der Krankenkasse, der Pflegekasse, dem Jugendamt oder dem Sozialamt übernommen werden.

Reittherapie auf Rezept ist in Einzelfällen möglich, wenn eine Krankheit attestiert wurde. Der Hausarzt kann als Heilmethode Reittherapie verordnen. Die Krankenkasse entscheidet in solch einem Fall, ob sie die Kosten übernimmt.

In manchen Fällen kann die Pflegekasse nach §45b SGB XI die Reittherapiekosten abrechnen. Reittherapie wird dann als niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung angesehen. Zu diesem Zweck ist im Vorfeld ein Pflegegutachten hilfreich.

Auch das Jugendamt hat die Möglichkeit, die Kosten für die Reittherapie zu übernehmen, wenn ein Förderbedarf und ein ärztliches Gutachten vorliegen. Die Reittherapie wäre hier eine Hilfe zur Erziehung.

Im Rahmen der Widereingliederungshilfe kann ebenfalls das Sozialamt die Kosten für die Reittherapie übernehmen.

Reittherapie ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung der Kostenträger. Einem Antrag auf Reittherapie sollten nach Möglichkeit eine ärztliche Verordnung und eine Stellungnahme von therapeutischer Seite sowie das Ziel der Therapie mit der Begründung, warum gerade Reittherapie sinnvoll ist, beigefügt werden.